Die Synkopenmuffel

HOT 'N' SWEET JAZZ VON DER ELBAUE

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10.09.2015 in Torgau.
Zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung am 03.12.2015 in Torgau.
Alle Bezeichnungen betreffen sowohl die weibliche als auch die männliche Form.


§ 1    Grundsatz   

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.


§ 2    Beschlüsse   

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Aufnahmegebühr, die Jahresbeiträge und Umlagen.
  2. Der Vorstand beschließt die Höhe der Gebühren nach § 4 Abs. 1.


§ 3    Beiträge   

  1. Aufnahmegebühr
    Für jedes Mitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 0,00 EUR erhoben.
  2. Jahresbeiträge
    Für jedes Mitglied wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 0,00 EUR erhoben.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist zum ersten Werktag eines jeden Jahres fällig und wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto des Mitglieds abgebucht. Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass das Konto ausreichend Deckung aufweist. Gebühren für Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Alternativ ist der Mitgliedsbeitrag spätestens bis zum 15.01. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen. Verfügt das Mitglied oder der Verein über kein eigenes Girokonto, ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 15.01. eines jeden Jahres in Bar bei einem Vorstandsmitglied zu bezahlen.


§ 4    Gebühren   

  1. Für zusätzliche Musikangebote (Instrumentenkurse, Instrumentenverleih, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden.
  2. Bei Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2,00 EUR pro Mahnung erhoben.


§ 5    Vereinskonto   

Überweisung die nicht auf das Vereinskonto eingezahlt werden gelten als nicht getätigt und werden nicht als Zahlungen an den Verein anerkannt.